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Flottenversicherung für Ihren Fuhrpark: Der komplette Leitfaden 2026
·14 Min.

Flottenversicherung für Ihren Fuhrpark: Der komplette Leitfaden 2026

VB

Vladislav Babic

Vermögensberater, Generali-Vertriebspartner

Pflichtpolicen, Rahmenvertrag, Kosten und Schadenquote - was Transportunternehmer in Deutschland jetzt wissen müssen.


Einleitung

Wer einen Fuhrpark betreibt, kennt das Problem: Die Versicherungsprämien sind 2024 und 2025 spürbar gestiegen. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben die Kfz-Versicherer 2023 über drei Milliarden Euro Verlust geschrieben - und auch für 2024 wurden Milliardenverluste erwartet. Diese Lücken werden über höhere Beiträge an die Kunden weitergegeben. Gleichzeitig wird die Materie immer komplexer: Pflichtpolicen, freiwillige Deckungen, Rahmenverträge, Schadenquote, Selbstbehalt, Sonderkündigungsrechte. Viele Inhaber von Transport- und Logistikunternehmen verlieren dabei den Überblick.

Dieser Leitfaden bringt Ordnung in das Thema. Wir erklären Schritt für Schritt, welche Versicherungen ein Fuhrpark wirklich braucht, wie ein Rahmenvertrag funktioniert, welche Faktoren die Prämie beeinflussen und worauf Sie 2026 besonders achten sollten - als Geschäftsführer, Inhaber oder Disponent eines Transport- oder Logistikunternehmens in Deutschland.


1. Was ist eine Flottenversicherung?

Eine Flottenversicherung - oft auch Fuhrparkversicherung genannt - ist ein Rahmenvertrag, mit dem mehrere Fahrzeuge eines Unternehmens unter einheitlichen Konditionen versichert werden. In der Praxis sprechen die meisten Versicherer ab drei Fahrzeugen von einer Flotte; einige Anbieter, etwa die Generali im Tarif Gewerbe Kompakt Mobil, ziehen die Grenze ebenfalls bei drei Fahrzeugen.

Der zentrale Unterschied zur Einzelpolice liegt darin, dass nicht jedes Fahrzeug einzeln tarifiert wird, sondern die gesamte Flotte. Das hat drei wesentliche Vorteile:

  • Einheitliche Vertragsverwaltung. Ein Vertrag, ein Ansprechpartner, eine Hauptfälligkeit - statt zehn oder fünfzehn separater Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten.
  • Gemeinsamer Schadenfreiheitsrabatt (in vielen Modellen). Die Schadenhistorie wird auf Flottenebene berechnet - neue Fahrzeuge starten nicht bei Null, sondern profitieren vom Durchschnitt der Flotte.
  • Skaleneffekte bei der Prämie. Je größer die Flotte und je besser die Schadenquote, desto günstiger die Stückprämie pro Fahrzeug.

Wichtig zu verstehen: Eine Flottenversicherung ist kein einzelnes Produkt, sondern eine Vertragsstruktur. Welche Deckungen Sie tatsächlich einschließen - Kfz-Haftpflicht, Kasko, Verkehrshaftung, Werkverkehr, Rechtsschutz - bestimmen Sie individuell. Genau deshalb ist die Beratung so entscheidend: Ein Fuhrpark mit zehn Lieferwagen für Werkverkehr braucht eine völlig andere Konstruktion als eine Spedition mit fünfzehn Sattelzügen im grenzüberschreitenden Verkehr.


2. Pflicht vs. Kür: Welche Versicherungen brauche ich wirklich?

Nicht jede Police, die Ihnen angeboten wird, ist auch wirklich nötig. Gleichzeitig fehlen vielen Fuhrparks ausgerechnet jene Deckungen, die im Schadenfall existenzentscheidend sind. Hier eine klare Einordnung in drei Stufen.

Gesetzlich vorgeschrieben

Kfz-Haftpflichtversicherung (§ 1 PflVG). Pflicht für jedes zugelassene Fahrzeug. Mit der EU-Richtlinie 2021/2118 wurden die Mindestversicherungssummen zum 17. April 2024 angehoben - sie liegen aktuell bei 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1,3 Mio. € für Sachschäden und 50.000 € für reine Vermögensschäden. Marktstandard ist eine pauschale Deckung von 100 Mio. €. Wer ohne Kfz-Haftpflicht fährt, begeht eine Straftat nach § 6 PflVG - Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen.

Verkehrshaftungsversicherung / Frachtführerhaftpflicht (§ 7a GüKG). Pflicht für jedes Fahrzeug mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, das im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt wird. Ohne diesen Nachweis erhalten Sie keine Güterkraftverkehrserlaubnis nach § 3 GüKG - und ohne Erlaubnis dürfen Sie schlicht nicht fahren. Die Police deckt Ihre Haftung als Frachtführer nach § 425 ff. HGB. Achtung beim gesetzlichen Haftungsrahmen: Die Grenze liegt bei 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Kilogramm Bruttogewicht - etwa 10 € pro Kilogramm. Eine Maschine im Wert von 100.000 € mit 400 kg Gewicht ist damit gesetzlich nur mit rund 4.000 € abgesichert. Die Lücke schließt eine zusätzliche Warentransport- oder Werkverkehrsversicherung.

Beiträge zur Berufsgenossenschaft Verkehr. Die gesetzliche Unfallversicherung für angestellte Fahrer ist Pflicht - die BG Verkehr ist hier der zuständige Träger.

Dringend empfohlen

  • Kasko-Versicherung (Teil- oder Vollkasko). Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen praktisch Pflicht - der Leasinggeber verlangt in der Regel Vollkasko. Bei eigenen Fahrzeugen Frage des Risikoappetits und des Fahrzeugwerts.
  • Betriebshaftpflichtversicherung. Deckt Schäden, die nicht durch das Fahrzeug, sondern durch Ihren Betrieb entstehen - etwa beim Be- oder Entladen, durch Mitarbeiter beim Kunden oder durch Betriebseinrichtungen.
  • Werkverkehrsversicherung. Wer eigene Waren transportiert (typisch für Handwerker, Hersteller mit eigener Auslieferung), sollte diese Police haben - die Kfz-Haftpflicht deckt nur Schäden Dritter, nicht den Wert der eigenen Ladung im Fahrzeug.
  • Warentransportversicherung (Allgefahrendeckung). Greift dort, wo die Frachtführerhaftung an die 8,33-SZR-Grenze stößt - bei hochwertigen Maschinen, Elektronik, Pharmaprodukten oder Spezialladungen.
  • Rechtsschutzversicherung (Verkehrs-, Straf- und Vertragsrechtsschutz). Bei einem Unfall mit Personenschaden landet der Fahrer schnell vor Gericht - ohne Rechtsschutz sind die Anwaltskosten schmerzhaft. Auch für Auseinandersetzungen mit Auftraggebern um Schadenersatz oder Konventionalstrafen ist Vertragsrechtsschutz wertvoll.

Sinnvoll je nach Geschäftsmodell

  • Cyber-Versicherung. Logistikunternehmen sind seit Jahren bevorzugtes Ziel von Ransomware-Angriffen. Der Fall Hellmann 2021 und die Insolvenz der britischen KNP Logistics 2025 nach einer Hackerattacke zeigen, wie real dieses Risiko ist - und wie schnell ein Cyber-Vorfall zur Existenzfrage wird.
  • Betriebsunterbrechungsversicherung. Greift, wenn der Betrieb nach einem Schaden mehrere Tage oder Wochen stillsteht - Leasingraten und Personalkosten laufen aber weiter.
  • D&O-Versicherung. Für Geschäftsführer einer GmbH, die persönlich für Pflichtverletzungen haften können.

Die Faustregel: Pflichtpolicen ohne Diskussion, empfohlene Policen mit klarer Begründung, optionale Policen nur, wenn das Risikoprofil es verlangt. Eine Police, die "alle anderen auch haben", ist noch lange nicht die richtige für Ihr Unternehmen.


3. Rahmenvertrag, Beitragssatzmodell, Stückprämie - die drei Modelle

Wer einen Fuhrpark versichert, stößt schnell auf drei unterschiedliche Vertragsmodelle. Welches für Sie passt, hängt vor allem von der Flottengröße ab.

Modell 1: Kleinflotten-Tarif (3 bis 10 Fahrzeuge)

Bei Kleinflotten arbeiten die meisten Versicherer mit festen Stückprämien je Wagnisklasse. Ein Pkw kostet dann zum Beispiel 350 € im Jahr, ein Lieferwagen 490 €, ein Lkw über 3,5 t etwa 975 € - das sind Beispielwerte aus der Praxis, die je nach Anbieter und Region variieren. Die Schadenfreiheitsklasse läuft in der Regel weiterhin pro Fahrzeug - wie bei einer privaten Kfz-Versicherung. Vorteil: einfache Struktur, schnelle Kalkulation, gute Vergleichbarkeit. Nachteil: wenig Verhandlungsspielraum.

Modell 2: Beitragssatzmodell (10 bis 25 Fahrzeuge)

Ab etwa zehn Fahrzeugen wird das Beitragssatzmodell üblich: Der Versicherer berechnet eine Bemessungsgrundlage (im Wesentlichen Bruttoumsatz oder Lohnsumme der Fahrer) und multipliziert sie mit einem Beitragssatz, der von der Schadenquote der gesamten Flotte abhängt. Bei sehr guter Schadenquote (unter 65 %) liegt der Beitragssatz häufig bei 30–50 % des Regelsatzes; bei schlechter Quote (über 100 %) auch bei 80–120 %. Statt einzelner SF-Klassen gilt ein Durchschnittsschadenfreiheitsrabatt für die gesamte Flotte. Neue Fahrzeuge erhalten den Flottendurchschnitt - sie starten also nicht von vorne wie Privatkunden.

Modell 3: Individueller Rahmenvertrag / Stückprämienmodell (20+ Fahrzeuge)

Größere Flotten verhandeln individuelle Rahmenverträge. Hier kann nahezu jede Komponente angepasst werden: Selbstbehalte je Schadenart, Sondereinschlüsse für branchenspezifische Risiken, Beitragsrückerstattung bei guter Schadenquote, abweichende Vertragslaufzeiten. Die Prämie wird oft pro Fahrzeug (Stückprämie) berechnet und jährlich auf Basis der Schadenentwicklung angepasst.

Für Transportunternehmen mit fünf bis fünfzehn Fahrzeugen - der typische Mittelstand in Deutschland - bedeutet das: Sie liegen meist im Kleinflotten- oder unteren Beitragssatzbereich. Genau dort, wo eine kompetente Beratung den größten Hebel hat. Die Generali bietet etwa im Tarif Gewerbe Kompakt Mobil bereits ab drei Fahrzeugen einen Flotten-Rahmen mit Flottennachlass - einschließlich der Frachtführerhaftung.


4. Kosten: Was beeinflusst die Prämie?

Eine pauschale Antwort auf die Frage "Was kostet eine Flottenversicherung?" gibt es nicht - und jeder Online-Rechner, der Ihnen für eine Flotte eine Sekundenantwort verspricht, vereinfacht zu stark. Für eine typische Flotte von zehn Lkw über 3,5 t bewegt sich die jährliche Gesamtprämie (Haftpflicht + Vollkasko, ohne Verkehrshaftung und Zusatzdeckungen) erfahrungsgemäß zwischen 25.000 und 60.000 € - abhängig von einer Reihe von Faktoren:

  • Wagnisklasse. Lkw über 7,5 t kosten deutlich mehr als Lieferwagen unter 3,5 t. Sattelzugmaschinen sind eine eigene Klasse mit eigenem Beitragsniveau.
  • Regionalklasse. Ihr Firmensitz bestimmt die statistische Schadenhäufigkeit Ihrer Region. Ein Standort in Bayern wird anders eingestuft als einer in Nordrhein-Westfalen.
  • Schadenquote der Flotte. Der mit Abstand wichtigste Faktor - dazu gleich mehr.
  • Selbstbehalt. Ein höherer Selbstbehalt in der Vollkasko (etwa 1.500 € statt 500 €) senkt die Prämie spürbar - typisch um 10–15 % je 500 € mehr Selbstbeteiligung.
  • Fahrerprofil. Junge Fahrer, häufige Fahrerwechsel oder schlecht dokumentierte Fahrerlisten erhöhen das Risiko aus Sicht des Versicherers.
  • Einsatzgebiet. Innerdeutscher Verkehr, EU-weiter Verkehr oder Drittländer - jede geografische Erweiterung kostet, vor allem wenn Kabotage oder grenzüberschreitende CMR-Transporte abgedeckt werden müssen.
  • Branche und Ladung. Gefahrgut (ADR), Schwertransporte, Wertsachen, verderbliche Güter - alles Aufschläge.
  • Zusatzbausteine. Schutzbriefleistungen, Werkstattbindung, GAP-Deckung beim Leasingfahrzeug, BBB-Deckung (Brems-, Betriebs-, Bruchschäden).

Warum die Prämien 2024–2026 gestiegen sind

Wer beim letzten Verlängerungsangebot 25 % oder mehr aufgerechnet bekommen hat, ist nicht allein. Drei Treiber dahinter:

  1. Ersatzteilpreise. In den letzten zehn Jahren sind Kfz-Ersatzteile in Deutschland um über 60 % teurer geworden - moderne Fahrerassistenzsysteme machen jeden Bagatellschaden schnell zum Tausender-Schaden. Ein einfacher Frontalsensor in einem aktuellen Lkw kostet im Austausch mehrere tausend Euro.
  2. Werkstattstundensätze. Auch hier deutliche Steigerungen - Fachkräftemangel und Energiekosten schlagen auf die Stundensätze durch.
  3. Strukturelle Verluste der Branche. Die Kfz-Versicherer haben 2023 mehr als drei Milliarden Euro Verlust geschrieben (GDV) - diese Lücke wird 2025 und 2026 über Beitragsanpassungen geschlossen.

Die gute Nachricht: Bei guter Schadenquote, durchdachter Selbstbehalt-Strategie und einem Versicherer, der zu Ihrem Geschäftsmodell passt, lassen sich auch in diesem Marktumfeld solide Konditionen erreichen.

Wie sich diese Faktoren auf konkrete Eurobeträge übersetzen - mit realistischen Bandbreiten pro Fahrzeugtyp und fünf praxiserprobten Hebeln zur Beitragssenkung - lesen Sie im Beitrag Flottenversicherung Kosten 2026: Was Sie wirklich zahlen.

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5. Schadenquote - die zentrale Kennzahl

Wenn Sie nur eine einzige Zahl Ihres Fuhrparks im Blick behalten sollten, dann ist es die Schadenquote (auch S/P-Ratio genannt):

Schadenquote = Schadenaufwand ÷ Prämienaufkommen × 100 %

Vereinfacht: Wie viel Geld zahlt der Versicherer für Sie aus, im Verhältnis zu dem, was Sie einzahlen? Diese Kennzahl entscheidet praktisch über Ihre Prämie der nächsten Jahre - und manchmal sogar darüber, ob Sie überhaupt noch versichert werden.

Interpretation

  • Unter 65 % - sehr gut. Sie haben Verhandlungsspielraum für Beitragssenkungen oder Beitragsrückerstattung.
  • 65 % bis 70 % - gut. Die Prämie bleibt voraussichtlich stabil.
  • 70 % bis 100 % - die Prämie wird angehoben, der Vertrag bleibt bestehen.
  • Über 100 % - kritisch. Der Versicherer wird die Prämie deutlich erhöhen oder den Vertrag nicht verlängern. Bei einem Wechsel verlangen neue Anbieter oft die doppelte Prämie - oder lehnen ganz ab. Fuhrparks mit chronisch schlechter Schadenquote bleiben dann faktisch beim aktuellen Versicherer "gefangen".

Wichtig: Versicherer betrachten nicht nur das letzte Jahr, sondern die letzten drei bis fünf Jahre. Ein einzelner Großschaden in einem ansonsten ruhigen Fuhrpark ist verkraftbar. Eine schleichend steigende Quote über mehrere Jahre dagegen ist ein deutliches Warnsignal - und Anlass, frühzeitig gegenzusteuern.

Wie senken Sie die Schadenquote?

  • Fahrertraining. Sicherheitstrainings für Lkw-Fahrer kosten 200–400 € pro Person - und reduzieren statistisch nachweisbar die Schadenfrequenz. In manchen Tarifen lassen sich diese Trainings sogar als beitragsmindernde Maßnahme anrechnen.
  • Telematik und Fahrerbewertung. Moderne Telematik-Systeme dokumentieren das Fahrverhalten objektiv und schaffen Anreize für defensives Fahren. Auch hier honorieren manche Versicherer den nachgewiesenen Einsatz.
  • Aktives Schadenmanagement. Bagatellschäden bis zur Höhe des Selbstbehalts selbst regulieren - sie zählen sonst in die Quote, ohne dass der Versicherer effektiv etwas zahlt.
  • Klare Verantwortlichkeit. Eine zentrale Person (Fuhrparkleiter oder Disponent), die jeden Schaden einheitlich dokumentiert - mit Fotos, Polizeibericht und Zeugenaussagen.

Schadenquote über 70 Prozent?

Wenn Ihre aktuelle Schadenquote kritisch ist, lohnt sich oft eine Bestandsaufnahme - bevor der Versicherer den Vertrag aufkündigt. Sprechen Sie mit mir, bevor Sie unter Druck wechseln müssen.

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6. Checkliste: So wählen Sie die richtige Flottenversicherung

Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben - egal ob Verlängerung beim aktuellen Versicherer oder Wechsel - gehen Sie diese sieben Punkte durch:

  1. Flotte und Einsatz dokumentieren. Wie viele Fahrzeuge in welcher Wagnisklasse? Werkverkehr oder gewerblicher Güterkraftverkehr? Innerdeutsch oder grenzüberschreitend? Welche Ladungsarten?
  2. Pflicht- und Wunschdeckungen festlegen. Trennen Sie klar: Was muss rein (Kfz-Haftpflicht, Verkehrshaftung), was sollte rein (Kasko, Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz), was kann optional sein (Cyber, Betriebsunterbrechung, D&O).
  3. Schadenhistorie der letzten 3–5 Jahre prüfen. Fordern Sie eine Versichererwechselbescheinigung (VWB) vom aktuellen Anbieter an - das ist Ihr gutes Recht nach § 5 Abs. 7 PflVG. Erfahrungsgemäß tut sich der bisherige Versicherer mit der Ausstellung schwer und braucht oft mehrere Wochen.
  4. Selbstbehalt-Strategie definieren. Höherer Selbstbehalt senkt die Prämie - aber nur sinnvoll, wenn Sie die Liquidität haben, kleinere Schäden selbst zu tragen, ohne den Cashflow zu belasten.
  5. Mehrere Angebote vergleichen. Allerdings: Ein gewissenhafter Vergleich für eine Flotte ist eine Arbeit von mehreren Wochen. Wer keinen eigenen Versicherungsexperten im Haus hat, ist mit einem persönlichen Berater meist effizienter unterwegs.
  6. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen prüfen. Standard-Hauptfälligkeit ist der 1. Januar mit Stichtag 30. November für die Kündigung. Sonderkündigungsrechte gelten nach jedem Schadenfall und nach jeder Beitragserhöhung - beide jeweils vier Wochen ab Zugang des Schreibens.
  7. Service-Level mitbewerten. Wie schnell wird ein Schaden reguliert? Gibt es einen festen Ansprechpartner? In welcher Sprache wird kommuniziert? Bei einem Großschaden zählt nicht die letzte Nachkommastelle der Prämie, sondern wie schnell und kompetent der Versicherer reagiert. Wer sechs Wochen auf Rückmeldung wartet, während die Leasingrate weiterläuft, hat das falsche Angebot gewählt.

7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich eine Flottenversicherung? Die meisten Versicherer bieten Flottenkonditionen ab drei Fahrzeugen an. Der wirtschaftliche Effekt - günstigere Stückprämie, Flottennachlass, einheitlicher SF-Rabatt - wird ab fünf bis sieben Fahrzeugen deutlich spürbar. Unter drei Fahrzeugen sind Einzelpolicen meist die bessere Wahl.

Kann ich Werkverkehr und gewerblichen Güterkraftverkehr in einem Vertrag haben? Ja, das ist im Rahmen einer Flottenversicherung möglich - vorausgesetzt, jedes Fahrzeug wird mit der korrekten Nutzungsart erfasst. Wichtig: Werkverkehr-Fahrzeuge brauchen keine Frachtführerhaftung nach § 7a GüKG, sehr wohl aber eine Werkverkehrsversicherung für die transportierte eigene Ware. Eine falsche Zuordnung kann im Schadenfall zur Leistungsablehnung führen.

Was passiert nach einem Großschaden? Sie haben ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen - und der Versicherer ebenfalls. Bei Schäden über 50.000 € ist eine Beitragsanpassung praktisch sicher. Wichtig ist eine saubere Dokumentation: Polizeibericht, Fotos, Zeugenaussagen, technische Gutachten. Wer hier in den ersten 48 Stunden professionell agiert, vermeidet später Rückforderungen wegen "Obliegenheitsverletzung".

Was kostet eine Flottenversicherung für 10 Lkw? Realistische Bandbreite: 25.000–60.000 € pro Jahr für Haftpflicht und Vollkasko - abhängig von Wagnisklasse, Schadenquote, Region und Selbstbehalt. Hinzu kommen die Verkehrshaftung (oft 600–1.500 € pro Fahrzeug) und optionale Bausteine. Eine seriöse Zahl liefert nur ein konkretes Angebot - pauschale Online-Rechner liegen bei Flotten regelmäßig daneben.

Wie wechsle ich die Flottenversicherung? Der Wechsel ist kein Wochenend-Projekt - rechnen Sie mit drei bis sechs Monaten Vorlauf. Versichererwechselbescheinigung anfordern (Juli/August), drei bis fünf Angebote einholen (September), entscheiden (Oktober), bis 30. November kündigen, neuen Vertrag zum 1. Januar abschließen.

Was ist eigentlich ein Phantomfrachtführer - und wie schütze ich mich? Eine Betrugsmasche, bei der Kriminelle als Subunternehmer auftreten, eine Ladung übernehmen und damit verschwinden. Der GDV hat allein in den ersten sieben Monaten 2025 88 Fälle registriert - so viele wie im gesamten Jahr 2024.


Fazit: Klarheit schlägt Komplexität

Eine Flottenversicherung ist kein Standardprodukt. Sie ist ein modularer Vertrag, dessen Wert davon abhängt, wie genau er zu Ihrem Fuhrpark, Ihrer Schadenhistorie und Ihrem Geschäftsmodell passt. Die größten Fehler in der Praxis sind nicht zu hohe Prämien - sondern unterversicherte Risiken, die im Schadenfall den Betrieb gefährden: zu niedrige Verkehrshaftungs-Summen, fehlende Werkverkehrsdeckung, vergessene Cyber-Risiken, lückenhafte Rechtsschutzbausteine.

Wenn Sie Ihren Fuhrpark in Troisdorf, Bonn, im Rhein-Sieg-Kreis oder bundesweit absichern wollen und einen Berater suchen, der sich Zeit für die Details nimmt, sprechen Sie uns an. Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und in 30 Minuten haben wir einen klaren Überblick über Ihre Ausgangslage.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Vladislav Babich ist gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO und ausschließlich vermittelnd tätig für die Gesellschaften der Generali Deutschland Gruppe sowie die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG. Konkrete Versicherungsempfehlungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer individuellen Bedarfsanalyse.

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