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Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Lohnt sich die Entgeltumwandlung für Sie?
·12 Min.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Lohnt sich die Entgeltumwandlung für Sie?

VB

Vladislav Babic

Vermögensberater, Generali-Vertriebspartner

# Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Lohnt sich die Entgeltumwandlung für Sie?

Die betriebliche Altersvorsorge gehört zu den am stärksten geförderten Wegen, im Berufsleben etwas für die spätere Rente aufzubauen. Trotzdem nutzen viele Arbeitnehmer sie nicht - oft, weil unklar bleibt, wie sie funktioniert und ob sie sich im eigenen Fall überhaupt lohnt.

Dieser Beitrag erklärt die betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV) Schritt für Schritt: wie die Entgeltumwandlung abläuft, welche Steuer- und Abgabenvorteile 2026 gelten, was der Arbeitgeber dazugeben muss und worauf Sie achten sollten, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ist die zweite Säule der Alterssicherung in Deutschland - neben der gesetzlichen Rente (erste Säule) und der privaten Vorsorge (dritte Säule). Sie entsteht immer über das Arbeitsverhältnis: Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer Leistungen für das Alter, bei Erwerbsminderung oder für die Hinterbliebenen zu.

Finanziert wird die bAV auf zwei Wegen, die sich auch kombinieren lassen:

  • Arbeitgeberfinanziert: Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zusätzlich zum Gehalt ein. Für Sie als Arbeitnehmer ist das eine reine Zusatzleistung.
  • Entgeltumwandlung: Sie wandeln einen Teil Ihres Bruttogehalts in Beiträge zur bAV um. Sie finanzieren die Vorsorge also selbst, profitieren dabei aber von Steuer- und Abgabenvorteilen.

Auf die Entgeltumwandlung haben Sie seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch. Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Der Arbeitgeber muss dafür einen Durchführungsweg anbieten.

Warum die gesetzliche Rente häufig nicht ausreicht

Die gesetzliche Rente ersetzt im Ruhestand nur einen Teil des letzten Einkommens. Für viele Menschen entsteht dadurch eine Lücke zwischen dem gewohnten Lebensstandard und dem, was die gesetzliche Rente tatsächlich auszahlt. Genau diese Lücke soll die zweite Säule verkleinern.

Die betriebliche Altersvorsorge ist dafür ein naheliegender Baustein, weil sie staatlich gefördert wird und in vielen Fällen ein Zuschuss des Arbeitgebers hinzukommt. Wie groß die persönliche Versorgungslücke ausfällt und wie sich Vorsorge sinnvoll planen lässt, ordnen wir in unserem Überblick zur Finanzberatung in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis ein.

Die fünf Durchführungswege im Überblick

Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Durchführungswege. Sie unterscheiden sich darin, wer die Beiträge verwaltet und wie die spätere Leistung organisiert ist.

DurchführungswegKurzbeschreibungTypisch für
DirektversicherungDer Arbeitgeber schließt einen Versicherungsvertrag zugunsten des Arbeitnehmers ab.Der häufigste Weg, vor allem in kleinen und mittleren Betrieben
PensionskasseEine eigenständige Versorgungseinrichtung, die Beiträge anlegt und Renten auszahlt.Weit verbreitet, oft über Tarifverträge
PensionsfondsÄhnlich der Pensionskasse, aber mit größerem Spielraum bei der Geldanlage.Arbeitnehmer mit längerem Anlagehorizont
UnterstützungskasseEine vom Unternehmen getragene Versorgungseinrichtung ohne gesetzliche Beitragsobergrenze.Höhere Beiträge, Gutverdiener, Führungskräfte
DirektzusageDer Arbeitgeber zahlt die Leistung im Rentenfall unmittelbar selbst.Größere Unternehmen, Geschäftsführer

Für die meisten Arbeitnehmer in der Region sind in der Praxis die Direktversicherung und die Pensionskasse relevant. Beide sind unkompliziert über den Arbeitgeber umzusetzen und nutzen die steuerliche Förderung nach demselben Rahmen. Als Vermögensberater begleite ich die Einrichtung über die Generali, etwa über die Generali Pensionskasse.

So funktioniert die Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres künftigen Bruttogehalts. Dieser Teil fließt nicht auf Ihr Konto, sondern direkt in den bAV-Vertrag. Weil der Beitrag aus dem Brutto stammt, sinkt zunächst Ihr zu versteuerndes Einkommen - und bis zu einer bestimmten Grenze auch Ihr sozialversicherungspflichtiges Entgelt.

Der entscheidende Punkt: Ein Teil des Beitrags wird durch die Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben aufgefangen. Sie wenden netto also weniger auf, als am Ende in den Vertrag einfließt. Wie groß dieser Effekt ausfällt, hängt von Ihrem Gehalt, Ihrer Steuerklasse und Ihrem Sozialversicherungsstatus ab.

Ein vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung: Bei einem Beitrag von 100 Euro pro Monat reduziert sich Ihr Nettogehalt nur um einen Teil dieses Betrags, weil Steuern und Sozialabgaben auf die umgewandelten 100 Euro entfallen. Die genaue Höhe ergibt sich aus Ihrer persönlichen Situation. Die Abwicklung läuft über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers; eine gesonderte Angabe in der Steuererklärung ist für umgewandelte Beiträge nicht nötig.

Steuer- und Sozialabgaben-Vorteile 2026

Die Förderung der Entgeltumwandlung regelt § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz. Maßgeblich ist die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Sie liegt 2026 bundeseinheitlich bei 101.400 Euro im Jahr.

Daraus ergeben sich für 2026 folgende Höchstbeträge:

FörderungAnteil der BBGPro JahrPro Monat
Steuerfrei8 Prozent8.112 Euro676 Euro
Sozialversicherungsfrei4 Prozent4.056 Euro338 Euro

In der Praxis bedeutet das: Beiträge bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Der Teil zwischen 4 und 8 Prozent bleibt steuerfrei, ist aber sozialversicherungspflichtig. Wer mehr einzahlen möchte, kann das über bestimmte Durchführungswege tun - die steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG endet jedoch bei 8 Prozent.

Wichtig zu wissen: Diese Vorteile betreffen die Ansparphase. In der Auszahlungsphase werden die Leistungen besteuert. Was das bedeutet, lesen Sie weiter unten.

Wie viel bringt die bAV in Ihrem Fall?

In einem persönlichen Gespräch rechnen wir Ihre Entgeltumwandlung konkret durch - mit Ihrem Bruttogehalt, dem Arbeitgeberzuschuss und Ihrer Steuerklasse.

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Der Arbeitgeberzuschuss: 15 Prozent zusätzlich

Seit 2019 gilt für neue und seit 2022 für bestehende Entgeltumwandlungen eine Zuschusspflicht: Wandeln Sie Entgelt über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds um und spart Ihr Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss hinzugeben.

Diese Beiträge spart der Arbeitgeber in den allermeisten Fällen, sodass der Zuschuss in der Praxis fast immer fällig wird. Er erhöht die eingezahlte Summe, ohne dass Sie selbst mehr aufwenden. Manche Arbeitgeber gehen über die Pflicht hinaus und bezuschussen freiwillig stärker, etwa als Teil ihrer Vergütungsstrategie.

Genau hier entscheidet sich oft, wie lohnend eine bAV ist. Es lohnt sich deshalb, vor dem Abschluss zu klären, in welcher Höhe und über welchen Weg Ihr Arbeitgeber bezuschusst.

Was Sie vor dem Abschluss bedenken sollten

Die betriebliche Altersvorsorge ist stark gefördert, aber kein Selbstläufer. Diese Punkte gehören in eine ehrliche Abwägung:

  • Nachgelagerte Besteuerung: Die Betriebsrente wird in der Auszahlungsphase als Einkommen versteuert. Das ist in der Regel weniger nachteilig, als es klingt, weil der persönliche Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als im Berufsleben.
  • Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand: Gesetzlich Versicherte zahlen auf die Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese fallen jedoch erst oberhalb eines Freibetrags an, der 2026 bei 197,75 Euro im Monat liegt. Erst der darüber hinausgehende Teil wird beitragspflichtig.
  • Geringere gesetzliche Rente: Weil die Entgeltumwandlung Ihr sozialversicherungspflichtiges Brutto senkt, fallen Ihre gesetzlichen Rentenansprüche geringfügig niedriger aus. In aller Regel wird dieser Effekt durch die geförderte bAV und den Arbeitgeberzuschuss mehr als ausgeglichen.
  • Wechsel des Arbeitgebers: Aufgebaute Anwartschaften bleiben erhalten, die Mitnahme oder Weiterführung ist aber nicht in jedem Fall unkompliziert. Ein Blick in die Vertragsbedingungen vor einem Wechsel ist sinnvoll.
  • Niedrige Einkommen: Bei kleinen Einkommen kann der Nutzen geringer ausfallen, weil die Ersparnis bei Steuern und Abgaben kleiner ist und mögliche Einbußen bei späteren Sozialleistungen stärker ins Gewicht fallen. Das ist keine starre Ausschlussregel, sondern eine Frage der individuellen Rechnung.

Konkrete steuerliche Fragen zu Ihrer persönlichen Situation klärt Ihr Steuerberater. Für die Auswahl und Ausgestaltung des Vertrags ist die Vorsorgeberatung der richtige Ansprechpartner.

Unsicher, ob sich die bAV für Sie lohnt?

Ich ordne die betriebliche Altersvorsorge in Ihre gesamte Vorsorgesituation ein - sachlich und auf Ihre Lebensplanung bezogen.

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Für Arbeitgeber: bAV als Instrument der Mitarbeiterbindung

Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur für Arbeitnehmer interessant. Für Unternehmen - vom Handwerksbetrieb bis zum Transport- und Logistikunternehmen - ist sie ein Weg, im Wettbewerb um Fachkräfte attraktiver zu werden und Mitarbeiter langfristig zu binden.

Bei der Entgeltumwandlung spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, von denen ein Teil ohnehin als Zuschuss an die Beschäftigten zurückfließt. Für Beiträge zugunsten gering verdienender Beschäftigter gibt es zusätzlich einen staatlichen Förderbetrag nach § 100 EStG. Eine sauber aufgesetzte bAV - etwa über die Generali Pensionskasse im Rahmen eines Gruppenvertrags - lässt sich mit überschaubarem Verwaltungsaufwand für die gesamte Belegschaft anbieten.

Für wen sich die bAV lohnt und wie eine Beratung weiterhilft

Ob sich die betriebliche Altersvorsorge rechnet, hängt von mehreren Faktoren ab: der Höhe des Arbeitgeberzuschusses, Ihrem Gehalt und Ihrer Steuerklasse, dem Anlagehorizont und Ihrer persönlichen Lebensplanung. Besonders attraktiv ist die bAV, wenn der Arbeitgeber spürbar bezuschusst und Sie die Förderung über viele Jahre nutzen.

Als gebundener Vermittler begleite ich Menschen in Bonn, Troisdorf und im Rhein-Sieg-Kreis bei genau diesen Fragen. In einer bAV Beratung rechnen wir Ihren Fall konkret durch, prüfen den Zuschuss Ihres Arbeitgebers und ordnen die betriebliche Altersvorsorge in Ihre übrige Vorsorge ein - von der Altersvorsorge bis zu Themen wie der privaten Krankenversicherung. So sehen Sie, was die Entgeltumwandlung in Ihrer Situation tatsächlich bringt, bevor Sie sich entscheiden.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Was ist der Unterschied zwischen Entgeltumwandlung und arbeitgeberfinanzierter bAV?

Bei der Entgeltumwandlung wandeln Sie als Arbeitnehmer einen Teil Ihres Bruttogehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge um - Sie finanzieren die bAV also selbst, profitieren dabei aber von Steuer- und Abgabenvorteilen. Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zusätzlich zum Gehalt ein. Beide Formen lassen sich auch kombinieren.

Wie viel kann ich 2026 steuer- und sozialversicherungsfrei in die bAV einzahlen?

Maßgeblich ist die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, die 2026 bei 101.400 Euro im Jahr liegt. Steuerfrei sind Beiträge bis zu 8 Prozent davon, also 8.112 Euro jährlich (676 Euro im Monat). Sozialversicherungsfrei sind sie bis zu 4 Prozent, also 4.056 Euro jährlich (338 Euro im Monat). Der Betrag zwischen 4 und 8 Prozent bleibt steuerfrei, ist aber sozialversicherungspflichtig.

Muss mein Arbeitgeber einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen?

In den meisten Fällen ja. Wandeln Sie Entgelt über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds um und spart der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss leisten. Diese Pflicht gilt seit 2019 für neue und seit 2022 für bestehende Vereinbarungen. Manche Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.

Was passiert mit meiner bAV, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Bereits aufgebaute Anwartschaften bleiben Ihnen erhalten. Je nach Durchführungsweg lässt sich der Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, beim bisherigen Anbieter beitragsfrei weiterführen oder ruhend stellen. Reibungslos ist die Übertragung nicht in jedem Fall, weshalb sich ein Blick in den Vertrag vor dem Wechsel lohnt.

Werden auf die Betriebsrente später Steuern und Sozialabgaben fällig?

Ja. Die Betriebsrente unterliegt in der Auszahlungsphase der nachgelagerten Besteuerung, wird also als Einkommen versteuert - in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als im Berufsleben. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, allerdings erst oberhalb eines Freibetrags von 197,75 Euro im Monat (2026).

Für wen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge - und für wen weniger?

Besonders attraktiv ist die bAV, wenn der Arbeitgeber spürbar bezuschusst, der Anlagehorizont lang ist und die Förderung konsequent genutzt wird. Bei sehr niedrigem Einkommen kann der Vorteil kleiner ausfallen, weil die Ersparnis bei Steuern und Abgaben geringer ist. Ob sich die Entgeltumwandlung in Ihrem Fall rechnet, hängt von Gehalt, Steuerklasse, Zuschuss und Lebensplanung ab - das lässt sich konkret durchrechnen.


Vladislav Babic ist als gebundener Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 7 GewO tätig und vermittelt ausschließlich Produkte der Generali Deutschland Gruppe. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Angaben zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen entsprechen dem Stand 2026; für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

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